C2FO ermöglicht Frühzahlungsprogramme für die größten Unternehmen der Welt.
Wir sind davon überzeugt, dass alle Unternehmen einen gleichberechtigten Zugang zu angemessenem und kostengünstigem Kapital haben könnten und sollten, um Wachstum und Erfolg zu sichern.
Hiermit versichern Sie, dass Sie befugt sind, rechtsverbindlich im Namen des Lieferanten zu handeln und diesen Vertrag im Auftrag des Lieferanten abzuschließen. Der Service wird Ihnen auf der Website www.C2FO.com (die „Website“) bereitgestellt. Die Website, der Service sowie alle anderen von Pollen, Inc. („C2FO“) bereitgestellten Leistungen im Zusammenhang mit der Website oder dem Service sind ausschließlich für die Nutzung durch den Lieferanten und seine befugten Benutzer bestimmt.
Der Zugriff auf und die Nutzung des Service durch den Lieferanten und seine befugten Benutzer setzt die Zustimmung zu diesem Vertrag voraus.
Indem Sie unten auf die Schaltfläche „ICH STIMME ZU“ klicken, akzeptieren Sie im Namen des Lieferanten die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen (der „Vertrag“) und erklären sich damit einverstanden. Ferner versichern Sie, dass mit diesem Vertrag ein rechtsverbindlicher Kontrakt zwischen C2FO und dem Lieferanten zustande kommt.
DEFINITIONEN. Im Folgenden sind die für diesen Vertrag geltenden Definitionen aufgeführt.
Ungeachtet des Vorstehenden umfassen die vertraulichen Informationen keine Marktstatistiken oder Informationen, Daten oder Kenntnisse,
2. ZUGRIFF AUF DEN SERVICE
3. UMFANG, VERFÜGBARKEIT UND ÄNDERUNGEN
Der Lieferant erkennt an, dass C2FO nicht für die Geschäftsbedingungen verantwortlich ist, die für die Bereitstellung der Inhalte, Güter und/oder der zugehörigen Leistungen gelten.
Der Lieferant muss sämtliche Konflikte, die sich aufgrund von Transaktionen, Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Lieferanten und allen Käufern ergeben, die den Service nutzen, ausschließlich direkt mit dem entsprechenden Kunden klären, und C2FO ist dem Lieferanten gegenüber nicht für Handlungen oder Unterlassungen etwaiger Käufer verantwortlich oder haftbar. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass alle C2FO-Marktschlüsse an einem Arbeitstag des entsprechenden Käufers erfolgen.
Wenn sich beschleunigte Rechnungen auf Käufer aus dem Vereinigten Königreich beziehen, muss ein Lieferant gegebenenfalls gemäß der Auftragsvergabedatei eine Anpassung in den Mehrwertsteuerunterlagen vornehmen. Der Lieferant kann die Auftragsvergabedatei als angemessenes Dokument zur Anpassung der Mehrwertsteuerunterlagen gemäß Verordnung 24 von SI 1994/2518 verwenden. Bitte bedenken Sie, dass der Lieferant die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass die richtige Anpassung des Mehrwertsteuerbetrags verzeichnet wird und dass C2FO hierfür nicht verantwortlich ist, da die Informationen in der Auftragsvergabedatei auf dem basieren, was ein Käufer zuvor in den Service hochgeladen hat. Insbesondere wenn der Lieferant auf der Originalrechnung keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hat und die Auftragsvergabedatei demzufolge keine Mehrwertsteueranpassung aufweist, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Lieferanten, sicherzustellen, dass keine Anpassung in seinen Mehrwertsteuerunterlagen vorgenommen wird.
Gegebenenfalls benennt der Lieferant C2FO als Kommissionär, um Gutschriftanzeigen (auch in Form einer geänderten Auftragsvergabedatei) im Namen des Lieferanten auszustellen, was die Annahme eines Preisnachlasses durch den Service im Gegenzug für eine beschleunigte Zahlung bedeutet. Der Lieferant bestätigt, dass solche Gutschriftanzeigen im Zusammenhang mit beschleunigten Zahlungen ordnungsgemäß in den Rechnungsbüchern des Lieferanten erfasst sind.
C2FO übernimmt unabhängig vom jeweiligen Grund keinerlei Haftung für die Verletzung irgendwelcher Zusicherungen, Gewährleistungen oder in diesem Vertrag enthaltener Versprechen, die sich aus der Nichtverfügbarkeit derartiger Anschlussdienste und anderer Netzwerkfunktionen ergeben.
C2FO kann ohne vorherige Ankündigung oder Haftung gegenüber dem Lieferanten das Bonusprogramm einstellen oder durch Hinzufügen oder Entfernen von Funktionen oder Funktionalitäten ändern, auch wenn sich diese Änderungen auf die dem Lieferanten gewährten Boni auswirken können. C2FO kann das Sammeln und Einlösen von Boni einschränken, auch durch Obergrenzen, Gebühren und Verfallen. C2FO kann auch die Bedingungen des Bonusprogramms vorbehaltlich des geltenden Rechts ab und zu nach eigenem Ermessen überarbeiten.
5. SCHUTZRECHTE
6. VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
7. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.
8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS, GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.
9. ALLGEMEINES
9.76.1 Schiedsstelle. Wenn der Lieferant in den Vereinigten Staaten oder Kanada organisiert ist, dort wohnt oder eine Niederlassung hat, befindet sich der juristische Sitz und der Gerichtsstand („Gerichtsstand“) des Schlichtungsverfahrens und eines eventuellen Schiedsverfahrens gemäß den Regeln in Kansas City, Kansas, USA. Wenn der Lieferant in Indien organisiert ist, dort wohnt oder eine Niederlassung hat, befindet sich der juristische Sitz und der Gerichtsstand des Schlichtungsverfahrens und eines eventuellen Schiedsverfahrens gemäß den Regeln in Delhi. Wenn der Lieferant nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Indien organisiert ist, dort nicht wohnt und keine Niederlassung hat, befindet sich der Ort des Schlichtungsverfahrens und eines eventuellen Schiedsverfahrens nach Ermessen des Lieferanten gemäß den Regeln in London, im Vereinigten Königreich oder in der Republik Singapur.
9.6.2 Rechtsmittel im Rahmen des Schiedsverfahrens. Der Schiedsspruch und alle Anordnungen der Schiedsrichter sind für alle am Schiedsverfahren beteiligten Parteien endgültig und bindend und die Entscheidung kann von einem zuständigen Gericht bestätigt werden. Die Schiedsrichter sind nicht befugt, nicht-monetäre oder billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe jeglicher Art zu gewähren oder einen Schiedsspruch zu fällen oder einen Rechtsbehelf anzuordnen, der (i) mit diesem Vertrag unvereinbar ist oder (ii) nicht von einem Gericht in derselben Gerichtsbarkeit erlassen oder verhängt werden konnte. Der Schiedsrichter ist nicht befugt, irgendeine Form von repräsentativen oder Sammelverfahren durchzuführen, darf nicht mehr als die Ansprüche einer Person konsolidieren und ist auf die Beilegung einzelner Streitigkeiten beschränkt. Eine Offenlegung ist im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren nur in dem Umfang zulässig, den das Schlichtungsgremium gegebenenfalls ausdrücklich genehmigt hat, wenn die Partei, die die Offenlegung beantragt, einen angemessenen Bedarf nachweisen kann. Mit Ausnahme der Verletzung der Eigentumsrechte von C2FO kann keine der Parteien mehr als ein (1) Jahr nach Eintritt des Klagegrundes Klage erheben, unabhängig von der Form, die sich aus diesem Vertrag ergibt.
Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen gilt die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch eine der Parteien als entschuldigt, wenn die Nichterfüllung durch höhere Gewalt bedingt ist. Die Überschriften dienen lediglich der besseren Übersicht und sind nicht Bestandteil dieses Vertrags. Der Lieferant bestätigt, dass er die in diesem Vertrag dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und dass er sämtliche Geschäftsbedingungen versteht und als verbindlich anerkennt. Keiner der Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Vertreter oder Partner von C2FO ist berechtigt, C2FO zu irgendwelchen Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich des Service zu verpflichten. Schriftliche Zusicherungen oder Gewährleistungen, die nicht in diesem Vertrag aufgeführt sind, sind nicht durchsetzbar.
Jede aus irgendeinem Grund angefertigte Übersetzung gilt als unverbindliches Entgegenkommen ohne rechtliche Auswirkungen, und die englischsprachige Version dieses Vertrags ist rechtsgültig. Sämtliche Kommunikation im Hinblick auf diesen Vertrag erfolgt in englischer Sprache. Alle im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Klagen sowie Schlichtungs- und Schiedsverfahren sind in englischer Sprache durchzuführen und alle Dokumente, mit Ausnahme von Beweismitteln Dritter, die den Schiedsrichtern vorgelegt oder zur Unterstützung einer der Parteien verwendet werden, sind in englischer Sprache zu verfassen. Ungeachtet der allgemeinen Regelungen in diesem Abschnitt 8.11 bestätigen beide Parteien: (i) keine Ansprüche geltend zu machen, die auf einer Übersetzung oder einer Diskrepanz oder einer vermeintlichen Diskrepanz zwischen einer solchen Übersetzung und dieser englischsprachigen Version des Vertrags beruhen, und (ii) eine solche Übersetzung nicht zur Interpretation dieses Vertrags zu verwenden.
Für den Fall, dass der Käufer eine beschleunigte Zahlung an den Lieferanten für eine nicht beanstandete Rechnung leistet, die im Rahmen des Service als berechtigt angezeigt wird („Rechnung“), und der jeweilige Lieferant („Lieferant“) anschließend die Zahlung der Rechnung bestreitet oder der Lieferant dem Käufer diese Zahlung aus irgendeinem Grund, einschließlich eines Konkurses, nicht erstattet (eine „ungültige Zahlung“), erklärt sich der Lieferant bereit, (a) die ungültige Zahlung auf Verlangen an den Käufer zurückzuzahlen und (b) zur Erleichterung einer solchen Rückzahlung nach Wahl des Käufers kann der Käufer entweder (i) die ungültige Zahlung zur Begleichung einer oder mehrerer anderer Rechnungen des Lieferanten verwenden (die sich auf den von der ungültigen Zahlung betroffenen Lieferanten beziehen können oder nicht), oder (ii) den Betrag der ungültigen Zahlung direkt von dem Konto des Lieferanten abheben (per Lastschriftmandat oder anderweitig), auf das sie eingezahlt wurde (in diesem Fall erstattet der Lieferant dem Käufer den Betrag der ungültigen Zahlung innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Anfrage des Käufers direkt zurück, soweit er nicht direkt vom Konto des Lieferanten eingezogen wurde). In jedem Fall gilt das Rückforderungsrecht des Lieferanten im Zusammenhang mit der ungültigen Zahlung nur gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Käufer.
Im Folgenden werden die dem Käufer gemäß den Unterabschnitten (i) und (ii) zur Verfügung stehenden Rückforderungsmethoden als „Rückforderungsmethoden“ bezeichnet.
Der Lieferant hat dem Käufer auf Verlangen unverzüglich die vom Käufer an den Lieferanten gezahlten Beträge für Rechnungen, die der Lieferant an einen Dritten abgetreten hat, zu erstatten, sei es durch erneute Verwendung einer früheren Zahlung, durch Verrechnung mit späteren Rechnungen oder durch direkte Zahlung. Im Falle einer Abtretung von Lieferantenrechnungen an einen Dritten stellt der Lieferant den Käufer und seine verbundenen Unternehmen von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüchen oder Kosten (wie z. B. Anwaltskosten und -gebühren) frei, die sich aus der Zahlung einer abgetretenen Rechnung durch den Käufer an den Lieferanten ergeben (zusammen „Abtretungsverluste“).
Um Zweifel auszuschließen, gilt der Rabatt ausschließlich für die damit verbundenen unbeanstandeten Rechnungen und hat keine Auswirkungen auf andere Verpflichtungen zwischen dem Lieferanten und dem Käufer oder zwischen dem Lieferanten und einem verbundenen Unternehmen des Käufers.
9.12 Zusätzliche besondere Geschäftsbedingungen für Indien.
5.6 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen erkennt der Lieferant an und akzeptiert, dass zum Zwecke der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Zahlstellenvereinbarungen durch den Lieferanten alle seine Informationen, wie z. B. vertrauliche Informationen, Inhalte, Transaktionsinformationen, Restdaten, Erklärungen, Daten usw., von C2FO an den Käufer und den Geldgeber weitergegeben werden und der Lieferant hiermit seine Zustimmung zur Weitergabe aller seiner Informationen wie z. B. vertrauliche Informationen, Inhalte, Transaktionsinformationen, Restdaten, Erklärungen, Daten usw. an den Käufer und den Geldgeber erteilt.