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Nutzungsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 9. Mai 2022

Indem Sie sich als Benutzer dieser Website oder des Service registrieren (wobei sich „Sie“ auf Sie als Einzelperson und als befugter Vertreter des Unternehmens bezieht, in dessen Auftrag Sie handeln), versichern Sie, dass Sie im Auftrag des Unternehmens auf den Service zugreifen, dessen Informationen Sie während der Registrierung angegeben haben („Lieferant“).

Hiermit versichern Sie, dass Sie befugt sind, rechtsverbindlich im Namen des Lieferanten zu handeln und diesen Vertrag im Auftrag des Lieferanten abzuschließen. Der Service wird Ihnen auf der Website www.C2FO.com (die Website“) bereitgestellt. Die Website, der Service sowie alle anderen von Pollen, Inc. („C2FO“) bereitgestellten Leistungen im Zusammenhang mit der Website oder dem Service sind ausschließlich für die Nutzung durch den Lieferanten und seine befugten Benutzer bestimmt.

Der Zugriff auf und die Nutzung des Service durch den Lieferanten und seine befugten Benutzer setzt die Zustimmung zu diesem Vertrag voraus.

Indem Sie unten auf die Schaltfläche „ICH STIMME ZU“ klicken, akzeptieren Sie im Namen des Lieferanten die derzeit gültigen Nutzungsbedingungen (der „Vertrag“) und erklären sich damit einverstanden. Ferner versichern Sie, dass mit diesem Vertrag ein rechtsverbindlicher Kontrakt zwischen C2FO und dem Lieferanten zustande kommt.

DEFINITIONEN. Im Folgenden sind die für diesen Vertrag geltenden Definitionen aufgeführt.

  • „Beschleunigte Zahlung“ bezieht sich auf jede individuelle Abweichung von den Zahlungsbedingungen für eine bestimmte, nicht beanstandete Rechnung, die zu einer früheren Zahlung führt, als in den vereinbarten Rechnungsbedingungen festgelegt ist. Eine solche vorzeitige Zahlung kann im Gegenzug für einen Preisnachlass auf den in Rechnung gestellten Betrag über den Dienst erfolgen. Jede beschleunigte Zahlung wird in einer Auftragsvergabedatei dokumentiert.
  • „Partnerunternehmen“ bezieht sich auf Unternehmen oder Rechtspersonen, die eine der Parteien leitet, von einer der Parteien geleitet wird oder gemeinsam mit einer der Parteien einem Dritten untersteht.
  • „Befugter Lieferant“ bezieht sich auf einen Drittlieferanten für einen Käufer, der: (i) durch den Käufer zur Verwendung des Service und zum Zugriff auf den Marktplatz des Käufers berechtigt ist und (ii) der sich mit den allgemeinen Geschäftsbedingungen für zulässige Verwendung einverstanden erklärt hat.
  • „Befugter Benutzer“ bezieht sich auf einen Benutzer, der durch den Lieferanten zum Zugriff und zur Nutzung des Service im Namen des Lieferanten berechtigt wurde.
  • „Auftragsvergabedatei“ bezieht sich auf eine elektronische Datei mit Auftragsangeboten von befugten Lieferanten für den Käufer, um die Zahlung der vom Käufer genehmigten Rechnungen zu beschleunigen, wobei ein Preisnachlass auf den Nennwert gewährt wird.
  • „Käufer“ bezieht sich auf eine Partei, die einen Vertrag mit C2FO eingegangen ist, um nicht beanstandete Rechnungen des Lieferanten gegen einen Preisnachlass auf den Rechnungsbetrag beschleunigt zu bezahlen.
  • „C2FO-Marktabschluss“ bezeichnet den auf der Website angegebenen Zeitpunkt, zu dem der Working Capital Market schließt und zu dem der Preisnachlass für die frühzeitige Zahlung für jeden lokalen Geschäftstag bestätigt wird.
  • „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet alle nicht öffentlichen Informationen, die die offenlegende Partei („offenlegende Partei“) der empfangenden Partei („empfangende Partei“) zur Verfügung stellt. Zu den vertraulichen Informationen gehören unter anderem:
  • in Bezug auf C2FO auf alle Informationen, Software, Erfindungen, Kenntnisse, Ideen, Programme, Geräteprogramme und geistigen Eigentumsrechte von C2FO, die mit dem Service zusammenhängen oder sich daraus ergeben;
  • in Bezug auf den Lieferanten auf alle nicht-öffentlichen Informationen (im Ganzen oder in Teilen) über das Unternehmen oder die Geschäftspartner des Lieferanten; und
  • in Bezug auf beide Parteien auf die Geschäftsbedingungen, die Preisgestaltung und andere Inhalte dieses Vertrags, alle anderen Informationen, technischen Daten oder Kenntnisse. Dies schließt unter anderem auch Informationen über Forschung, Produktpläne, Produkte, Services, Kunden, Märkte, Software, Softwarecode, Softwaredokumentationen, Entwicklungen, Erfindungen, Listen, Geschäftsgeheimnisse, Datensammlungen, Verfahren, Designs, Zeichnungen, technische Maßnahmen, Informationen zur Hardwarekonfiguration, Marketing oder Finanzen mit ein.

Ungeachtet des Vorstehenden umfassen die vertraulichen Informationen keine Marktstatistiken oder Informationen, Daten oder Kenntnisse,

  • die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits allgemein bekannt waren oder die im Anschluss der Öffentlichkeit ohne Einschränkung zugänglich gemacht werden, und zwar nicht als Ergebnis einer Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei;
  • die von der empfangenden Partei rechtmäßig und ohne Einschränkung mit Bezug auf die Offenlegung von einer Drittpartei erhalten wurden;
  • die sich zum Zeitpunkt der Offenlegung rechtmäßig im Besitz der empfangenden Partei befinden;
  • die von der offenlegenden Partei durch eine schriftliche Genehmigung zur Veröffentlichung freigegeben wurden oder
  • die unabhängig und separat von der empfangenden Partei entwickelt werden, ohne dass dazu vertrauliche Informationen der offenlegenden Partei verwendet werden.
    • „Inhalt“ bezieht sich auf alle Daten, Informationen oder Materialien, die C2FO durch oder in Bezug auf den Lieferanten zur Verwendung mit dem Service bereitgestellt werden, und zwar auf jedem beliebigen derzeit bekannten oder zukünftigen Medium.
    • „Datenschutzgesetze“ bezieht sich auf alle Gesetze (einschließlich Datenschutzgesetz 1998) im Zusammenhang mit der Verarbeitung und der Sicherheit personenbezogener Daten, die auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch C2FO anwendbar sind.
    • „Höhere Gewalt“ bezieht sich auf Ereignisse oder Bedingungen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle einer Partei liegen. Hierzu zählen unter anderem Handlungen gemeinsamer Feinde, Erdbeben, Hochwasser, Brände, Epidemien, Terroranschläge, Embargos, Streiks, Feuer, behördliche Maßnahmen und Vorschriften oder Einschränkungen, höhere Gewalt, fehlende Internetverfügbarkeit außerhalb der Abgrenzung des Dienstes (z. B. Probleme im Zusammenhang mit Backbone-Peering-Punkten, DNS- oder Root-Server-Problemen), die Unmöglichkeit, die Produkte oder Services von Dritten zu erhalten, sowie jeder andere Grund, bei dem die Nichterbringung der Leistung nicht durch Fahrlässigkeit der nicht erbringenden Partei verursacht wird.
    • „Informationen“ bezieht sich auf alle technischen oder geschäftlichen Informationen in schriftlicher, grafischer, mündlicher oder sonstiger materieller oder immaterieller Form. Hierzu zählen unter anderem Spezifikationen, Zeichnungen, Tools, Proben, Berichte, Zusammenstellungen, Datensätze, Daten, Computerprogramme, Zeichnungen, Modelle und Geheimnisse.
    • „Geistige Eigentumsrechte“ bezieht sich auf alle Patentrechte, Urheberrechte, Handelsgeheimnisse, Handelsnamen, Dienstleistungsmarken, Marken, moralischen Rechte, Kenntnisse und anderen vergleichbaren Rechte oder immateriellen Werte, die unter irgendwelchen Gesetzen oder internationalen Abkommen in einem Land oder einer Gerichtsbarkeit als geistige Schöpfungen anerkannt werden, für die Eigentums- und Urheberrechte bestehen, und alle Registrierungen, Anträge, Offenlegungen, Erneuerungen, Verlängerungen, Fortsetzungen oder Neuausgaben der Vorstehenden, die gegenwärtig oder in Zukunft gelten.
    • „Marktstatistiken“ bezieht sich auf alle zusammengefassten, abgeleiteten, angesammelten, anonymisierten oder nicht zuweisbaren Informationen in Verbindung mit den Transaktionsinformationen (z. B. Registrierungs-/Teilnahmeraten von Lieferanten, Segmentierungsanalyse, Angebotsaktivität, Trendanalyse der Rechnungslast und Trendanalyse von Branche, Unterbranche und geografischer Lage), die mit anderen Informationen kombiniert werden können, um die Leistung, Modellierung, Produkte und Services von C2FO zu optimieren, zu konstruieren, bereitzustellen oder zu verbessern.
    • „Partei“ oder „Parteien“ bezieht sich je nach Situation entweder einzeln oder gemeinsam auf C2FO und den Lieferanten sowie sämtliche Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger.
    • „Person“ bezieht sich auf eine Einzelperson, eine Partnerschaft, eine Körperschaft (einschließlich eines Unternehmenstrusts), eine Aktiengesellschaft, einen Trust, eine nicht rechtsfähige Vereinigung, ein Joint Venture, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eine Regierung oder eine politische Unterabteilung oder dazugehörende Behörde oder eine beliebige juristische Person.
    • „Stellvertreterangebot“ bezieht sich auf ein Angebot für eine beschleunigte Zahlung an einen Käufer durch C2FO (i) im Namen des Lieferanten und (ii) mit Genehmigung des Lieferanten.
    • „Restdaten“ bezieht sich auf alle Daten (z. B. doppelte Informationen, die zwischen dem Käufer und befugten Lieferanten über den Service ausgetauscht werden, einschließlich Rechnungsinformationen, Preisnachlassvorschläge, Termine und Projektnummern im Zusammenhang mit Bestellungen und Rechnungen) für Lieferanten, die sich registrieren und/oder an den Services teilnehmen sowie zugehörige Auftragsvergabedateien.
    • „Sanktionen“ bezieht sich auf Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen, Auflagen oder Embargos, die gelegentlich von einer Sanktionsbehörde verhängt, verwaltet oder durchgesetzt werden.
    • „Sanktionsbehörde“ bezieht sich auf die Vereinigten Staaten (wie z. B. das Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte des US-Finanzministeriums, das US-Außenministerium und das Amt für Industrie und Sicherheit des US-Handelsministeriums), das Vereinigte Königreich (wie z. B. das Finanzministerium Ihrer Majestät), die Europäische Union und alle EU-Mitgliedstaaten, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und alle anderen relevanten Sanktionsbehörden.
    • „Sanktionierte Gerichtsbarkeit“ bezieht sich stets auf ein Land oder ein Gebiet beziehungsweise dessen Regierung, das Gegenstand von Sanktionen ist.
    • „Sanktionierte Person“ bezieht sich stets auf (a) alle Personen, die in einer Sanktionsliste aufgeführt sind, die von einer Sanktionsbehörde geführt wird, oder (b) alle Personen, die sich in einer sanktionierten Gerichtsbarkeit befinden, organisiert sind oder dort aufhalten.
    • „Service“ bezieht sich auf C2FOs geschützte, elektronische, marktbasierte Rechnungsvorauszahlungsplattform mit Preisnachlass, zugehörige Tools und andere Leistungen, auf die der Käufer (gemäß diesem Vertrag) und seine befugten Benutzer zugreifen und die der Käufer und seine befugten Benutzer nutzen können, um eine beschleunigte Zahlung nicht beanstandeter Rechnungen gegen Preisnachlass auf den Nennwert anzubieten, zu akzeptieren und zu dokumentieren (in Form einer Auftragsvergabedatei), einschließlich sämtlicher Folge- oder Ersatzservices oder zukünftiger Services mit gleichem oder erweitertem Funktionsumfang wie die jeweiligen Vorläufer.
    • „Software“ bezieht sich auf (i) alle geschützten Computersoftwareprogramme und Anwendungen von C2FO oder seinen Drittlizenzgebern, die C2FO bei der Einrichtung, dem Betrieb und/oder der Bereitstellung des Service nutzt. Hierzu zählen unter anderem auch jegliche proprietären Schemata, Datenverarbeitungs- oder Speicheranwendungen, Tools, Methodologien, Datenbanken und (ii) sämtlicher Quellcode, alle Dokumentationen, Updates, Upgrades und daraus abgeleitete Arbeiten.
    • „Lieferanten-Services“ bezieht sich auf sämtliche Consulting-Services, wie die Implementierung, Schulungen oder den Support, der von C2FO bereitgestellt wird, wie im Anmeldeprozess festgelegt oder wie ab und zu schriftlich zwischen dem Lieferanten und C2FO vereinbart.
    • „Transaktionsinformationen“ bezieht sich auf sämtliche Daten, Inhalte und Informationen, die bei der Nutzung des Service generiert oder bekannt gegeben werden und die durch irgendeine Partei direkt oder indirekt gegenüber C2FO offengelegt werden. Hiervon ausgenommen sind sämtliche Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung bereits in einer ausdrücklich erläuterten Ausnahmeerklärung zur Definition vertraulicher Informationen aufgeführt waren.

2.         ZUGRIFF AUF DEN SERVICE

  • Hiermit gewährt C2FO dem Lieferanten ein nicht exklusives, nicht übertragbares, beschränktes Recht, befugten Benutzern den Zugriff und die Nutzung des Service zu gewähren, wobei folgende Beschränkungen gelten: (i) Der Lieferant darf den Service ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftszwecke nutzen; und (ii) der Lieferant darf (A) keine Kopien vom Service als Ganzes oder von Teilen davon anfertigen, (B) den Service nicht verkaufen, keine Unterlizenzen ausgeben und den Service nicht verteilen, vermieten, verleasen oder anderen Person oder Einheiten zuweisen, (C) den Service nicht modifizieren, zurückentwickeln, dekompilieren, zerlegen, übersetzen, verändern oder abgeleitete Arbeiten erstellen, die auf dem Service beruhen, (D) mit Ausnahme der befugten Benutzer keinem Dritten die Nutzung des Service gestatten, (E) keine Internet-Links zum oder vom Service erstellen oder etwaige Inhalte, die Teil des Service sind, „einbinden“ oder „spiegeln“, außer auf dem eigenen Intranet des Lieferanten oder seiner befugten Benutzer oder anderweitig zur Nutzung für die eigenen internen Geschäftszwecke, (F) keine Spam-Nachrichten oder sonstigen Duplikate oder unerwünschten Mitteilungen senden, die gegen geltendes Gesetz verstoßen, (G) keine gegen Urheberrechte verstoßenden, obszönen, bedrohlichen, beleidigenden oder anderweitig rechtswidrigen oder unerlaubten Materialien, einschließlich jugendgefährdender Materialien oder Materialien, die die Datenschutzrechte Dritter verletzen, senden oder speichern, (H) keine Materialien mit Viren, Würmern, Trojanern oder anderem schädigenden Computercode, Dateien, Skripts, Agenten oder Programmen senden oder speichern, (I) die Integrität oder den ordnungsgemäßen Betrieb des Service oder der darin beinhalteten Daten nicht stören oder unterbrechen, (J) nicht versuchen, unbefugten Zugriff auf den Service oder die zugehörigen Systeme oder Netzwerke zu erhalten.
  • Zugriff auf den Service. C2FO stellt auf Anweisung und im Namen des Käufers Zugriff auf den Anmeldebildschirm für den Lieferanten zur Verfügung, und der Lieferant ist berechtigt, eindeutige Anmeldedaten („Benutzernamen“ und „Kennwort“) für den Zugriff der befugten Benutzer auf die Services zu erstellen. Der Lieferant ist allein verantwortlich und haftbar für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung der vom Lieferanten bereitgestellten Benutzernamen und Kennwörter durchgeführt werden. Der Lieferant muss C2FO umgehend über jede unberechtigte Nutzung etwaiger Benutzernamen und Kennwörter in Kenntnis setzen, und C2FO ergreift als angemessen erachtete Maßnahmen, um gegen den unberechtigten Zugriff vorzugehen. Der Lieferant verpflichtet sich im eigenen Namen und im Namen seiner befugten Benutzer, eine sichere Zugriffsmethode auf den Service zu verwenden, wobei angemessene C2FO-Standards einzuhalten sind, die gelegentlich revidiert werden. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt setzen die Standards (sofern anwendbar) die Verwendung von Webbrowsern mit 128-Bit-SSL-Verschlüsselung voraus.

3.         UMFANG, VERFÜGBARKEIT UND ÄNDERUNGEN

  • Umfang des Service. Der Service soll Transaktionen zwischen dem Lieferanten und Käufern als Auftraggeber ermöglichen, und C2FO handelt nicht im Auftrag von oder als Vertreter des Lieferanten oder etwaiger Käufer. C2FO ist kein Beteiligter, begünstigter Dritter oder Garant für die Leistungen in Bezug auf die Transaktionen, die getroffenen Vereinbarungen oder die Regelungen zwischen dem Lieferanten und den Käufern, die diesen Service nutzen. Insbesondere gilt: (i) C2FO kontrolliert nicht die Qualität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit oder die Verfügbarkeit der bereitgestellten Inhalte oder Leistungen, auf die über diesen Service zugegriffen wird, die allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter denen auf die bereitgestellten Inhalte, Güter und/oder zugehörigen Leistungen zugegriffen wird, oder die Compliance des Lieferanten mit den Vereinbarungen, die der Lieferant mit einem Käufer eingeht; (ii) C2FO übernimmt keinerlei Verpflichtung, irgendwelche zwischen dem Lieferanten und einem Kunden vereinbarten Zahlungen entgegenzunehmen oder zu verteilen; und (iii) C2FO erlangt unter keinen Umständen in irgendeiner Form eine Beteiligung am Lieferanten oder erhält anderweitig Besitzrechte an Inhalten, Gütern und/oder damit in Zusammenhang stehenden Serviceleistungen des Lieferanten.

Der Lieferant erkennt an, dass C2FO nicht für die Geschäftsbedingungen verantwortlich ist, die für die Bereitstellung der Inhalte, Güter und/oder der zugehörigen Leistungen gelten.

Der Lieferant muss sämtliche Konflikte, die sich aufgrund von Transaktionen, Vereinbarungen oder Absprachen zwischen dem Lieferanten und allen Käufern ergeben, die den Service nutzen, ausschließlich direkt mit dem entsprechenden Kunden klären, und C2FO ist dem Lieferanten gegenüber nicht für Handlungen oder Unterlassungen etwaiger Käufer verantwortlich oder haftbar. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass alle C2FO-Marktschlüsse an einem Arbeitstag des entsprechenden Käufers erfolgen.

  • Auswirkung der Nutzung des Service. Der Lieferant nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass durch die Verwendung des Service ein Käufer eine beschleunigte Zahlung an den Lieferanten leistet. Durch die Einwilligung in die beschleunigte Zahlung erklärt der Lieferant sich damit einverstanden, die beschleunigte Zahlung vollständig und als abschließende Begleichung einer Rechnung im Rahmen einer beschleunigten Zahlung zu akzeptieren und dass damit der gemäß dieser Rechnung geschuldeten Betrag vollständig abgegolten ist. Der Lieferant bestätigt, dass es sich bei dem Käufer um einen begünstigten Dritten dieses Abschnitts 3.2 handelt und dass der Käufer berechtigt ist, die hier aufgeführten Bestimmungen durchzusetzen. Der Lieferant bestätigt, dass er dem Käufer bestimmte Unterlagen vorlegen muss, um die Steuervorschriften regionaler Märkte einzuhalten. Falls die angeforderten Unterlagen nicht in dem vom Käufer oder von C2FO festgelegten Zeitrahmen vorgelegt werden, erhält der Lieferant unter Umständen keine frühzeitige Zahlung für seine Rechnung(en). Der Lieferant erkennt ferner an, dass für die Berechnung des jährlichen Prozentsatzes, die mit einem vom Lieferanten bereitgestellten Preisnachlassangebot für beschleunigte Zahlungen innerhalb des Service verbunden ist, die Rundungstechnik der Bank verwendet wird und eine Toleranz von einem Achtel (118.) von einem (1) Prozent aufweist.

Wenn sich beschleunigte Rechnungen auf Käufer aus dem Vereinigten Königreich beziehen, muss ein Lieferant gegebenenfalls gemäß der Auftragsvergabedatei eine Anpassung in den Mehrwertsteuerunterlagen vornehmen. Der Lieferant kann die Auftragsvergabedatei als angemessenes Dokument zur Anpassung der Mehrwertsteuerunterlagen gemäß Verordnung 24 von SI 1994/2518 verwenden. Bitte bedenken Sie, dass der Lieferant die alleinige Verantwortung dafür trägt, dass die richtige Anpassung des Mehrwertsteuerbetrags verzeichnet wird und dass C2FO hierfür nicht verantwortlich ist, da die Informationen in der Auftragsvergabedatei auf dem basieren, was ein Käufer zuvor in den Service hochgeladen hat. Insbesondere wenn der Lieferant auf der Originalrechnung keine Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt hat und die Auftragsvergabedatei demzufolge keine Mehrwertsteueranpassung aufweist, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Lieferanten, sicherzustellen, dass keine Anpassung in seinen Mehrwertsteuerunterlagen vorgenommen wird.

Gegebenenfalls benennt der Lieferant C2FO als Kommissionär, um Gutschriftanzeigen (auch in Form einer geänderten Auftragsvergabedatei) im Namen des Lieferanten auszustellen, was die Annahme eines Preisnachlasses durch den Service im Gegenzug für eine beschleunigte Zahlung bedeutet. Der Lieferant bestätigt, dass solche Gutschriftanzeigen im Zusammenhang mit beschleunigten Zahlungen ordnungsgemäß in den Rechnungsbüchern des Lieferanten erfasst sind.

  • Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass C2FO als befugter Benutzer mit beschränktem Verwendungszweck im Namen und gemäß Anweisung eines befugten Benutzers des Lieferanten (einschließlich per E-Mail, Text, Sprache und/oder Servicekonfiguration) handeln kann, um beschleunigte Zahlungen zu leisten oder anzunehmen. Stellvertreterangebote werden als optionales Serviceprogramm dem Lieferanten aus praktischen Gründen zur Verfügung gestellt. C2FO ist daher nicht verpflichtet, ein Stellvertreterangebot zur Verfügung zu stellen und kann die Bereitstellung des Programms jederzeit nach eigenem Ermessen einstellen.
  • C2FO-Karten. Um Anspruch auf beschleunigte Zahlungen auf eine Karte (wie nachstehend definiert) zu haben, muss sich der Lieferant für eine kommerzielle Zahlungskarte mit dem C2FO-Logo (die „Karte“) anmelden, die von einem C2FO-Bankpartner („Bankpartner“) ausgestellt wird. Auf Wunsch des Lieferanten und nach Zustimmung von C2FO wird die Karte des Lieferanten durch die beschleunigten Zahlungen von C2FO aufgeladen. Die Verwendung dieser Karte unterliegt der C2FO-Karteninhabervereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem C2FO-Bankpartner. Der Lieferant kann Geld vom Guthaben auf seinem Kartenkonto auf das von ihm bestimmte Bankkonto bei dem vom Lieferanten bezeichneten U.S.-Finanzinstitut transferieren, wobei eine solche Abhebung gebührenpflichtig sein kann. Eine solche Gebühr wird dem Lieferanten vor der Abhebung vom Service angezeigt. Der Lieferant ermächtigt hiermit C2FO, diese Gebühr von dem Betrag einzuziehen, der vom Lieferanten von seinem Guthaben auf der Karte abgehoben wurde.
  • Verfügbarkeit des Service. Der Lieferant nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die Verfügbarkeit des Service von der Verfügbarkeit von Anschlussmöglichkeiten zum und innerhalb des Internets und anderer Netzwerkfunktionen abhängt und dass im Internet Fehler auftreten können.

C2FO übernimmt unabhängig vom jeweiligen Grund keinerlei Haftung für die Verletzung irgendwelcher Zusicherungen, Gewährleistungen oder in diesem Vertrag enthaltener Versprechen, die sich aus der Nichtverfügbarkeit derartiger Anschlussdienste und anderer Netzwerkfunktionen ergeben.

  • Änderungen des Service. Der Lieferant versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass C2FO Änderungen am Service, den Namen und der Art der Bereitstellung des Service vornehmen kann. Diese Änderungen können dazu führen, dass sich die Art und Weise ändert, wie der Lieferant auf den Service zugreift. Außerdem versteht und erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass C2FO sich das Recht vorbehält, nach vorausgegangener schriftlicher Benachrichtigung des Lieferanten, den Service zu ersetzen oder zu beenden.
  • Lieferanten-Services. Soweit im Anmeldeverfahren oder anderweitig zwischen den Parteien vereinbart, stellt C2FO die Lieferanten-Services für den Lieferanten bereit.
  • Der Lieferant verpflichtet sich dazu, C2FO und seine Direktoren, Führungskräfte, Mitglieder, Manager und Mitarbeiter gegenüber allen Forderungen, Klagen, Haftungsansprüchen, Verlusten, Auslagen, Schäden und Kosten (einschließlich angemessener Anwaltskosten), die zu einem beliebigen Zeitpunkt aufgrund einer Forderung eines Dritten in Zusammenhang mit der Verletzung dieses Vertrags durch den Lieferanten entstehen, freizustellen, zu verteidigen und schadlos zu halten; diese Freistellung von Ansprüchen gilt auch für Ansprüche von Käufern, die sich aus der Verwendung oder dem Missbrauch des Service durch den Lieferanten ergeben, und für alle Ansprüche, die nicht im Einklang mit den in diesem Vertrag aufgeführten Zusicherungen und Gewährleistungen des Lieferanten an C2FO stehen.
  1. BONUSPROGRAMME
    • Karten-Bonusprogramme. Durch Erhalt und Aufrechterhalten einer C2FO-Karte und guter Bonität wird der Lieferant automatisch in das Bonusprogramm von C2FO („Bonusprogramm“) Das Bonusprogramm ist Teil des Service. Durch das Bonusprogramm kann der Lieferant Cashback („Boni“) erhalten, wenn der Lieferant qualifizierende Einkäufe (jeweils ein „qualifizierender Kauf“) mit seiner Karte tätigt. C2FO schreibt dem Konto des Lieferanten 1,0 % jedes qualifizierenden Kaufbetrags als Bonus gut.
    • Um am Bonusprogramm teilzunehmen, darf es in Bezug auf die Karte des Lieferanten keinerlei Zahlungsprobleme geben. Wenn (i) es in Bezug auf die Karte des Lieferanten aus irgendeinem Grund Probleme gibt, wenn z. B. der Lieferant sein Kartenkonto schließt oder (ii) C2FO nach eigenem Ermessen feststellt, dass der Lieferant das Bonusprogramm missbraucht oder anderweitig gegen diesen Vertrag verstoßen hat, ist der Lieferant unter Umständen nicht berechtigt, Boni zu erhalten, und seine zuvor verdienten oder aufgelaufenen Boni können verfallen. C2FO kann Kartenboni vorübergehend oder dauerhaft aussetzen und/oder den Lieferanten von der Teilnahme am Bonusprogramm ausschließen und/oder eine oder alle Boni, die aufgrund von missbräuchlichem Verhalten des Lieferanten, Betrug, Falschdarstellung, Gesetzesverstößen, Verstößen gegen anderweitige Vereinbarungen mit C2FO oder einem der verbundenen Unternehmen von C2FO oder eines anderen Verstoßes gegen diesen Vertrag angefallen sind, nach alleinigem Ermessen von C2FO anpassen oder verfallen lassen. Boni können nicht mit anderen Rabatt- oder Bonusprogrammen kombiniert werden, es sei denn, C2FO hat dies ausdrücklich genehmigt. C2FO kann einen Bonus, den ein Lieferant im Rahmen des Bonusprogramms erwirbt, kündigen oder verfallen lassen, falls der Lieferant gegen eine  Bestimmung dieses Vertrags oder die C2FO-Karteninhabervereinbarung verstößt.
    • Qualifizierende Käufe. Alle gebuchten Käufe, die der Lieferant mit seiner Karte tätigt, gelten als qualifizierende Käufe vorbehaltlich der Einschränkungen in diesem Absatz. Ausgeschlossene Transaktionen sind Transaktionen, die als betrügerisch gelten, strittig sind oder Transaktionen, die Gegenstand von Rückbuchungen sind. C2FO kann jederzeit bestimmen, dass eine Transaktionsart oder eine bestimmte Transaktion nicht zum Sammeln von Boni berechtigt ist. Sämtliche Kartentransaktionen, die getätigt oder ausgeführt werden, während der Lieferant gegen diesen Vertrag verstößt, gilt nicht als qualifizierender Kauf, es sei denn, C2FO genehmigt dies. C2FO behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen zu bestimmen, ob eine bestimmte Transaktion ein qualifizierender Kauf ist. Boni werden ausschließlich von C2FO im Rahmen des Bonusprogramms und nicht von Händlern angeboten. Falls der Lieferant einen qualifizierenden Kauf zurücksendet, zurückbucht, storniert, bestreitet oder anderweitig eine Rückerstattung verlangt, für den er bereits einen Bonus erhalten hat, behält sich C2FO das Recht vor, den entsprechenden Bonusbetrag vom Kartenkonto des Lieferanten zu entfernen oder mit zukünftigen Boni zu verrechnen. Falls C2FO beschließt, den Betrag vom Kartenkonto des Lieferanten zu entfernen, bevollmächtigt der Lieferant C2FO, dem Konto des Lieferanten eine Gutschrift auszustellen, unabhängig davon, ob dies auf dem Kartenkonto einen negativen Saldo verursacht. Der Lieferant erklärt sich außerdem damit einverstanden, alle erforderlichen Unterlagen oder Genehmigungen vorzulegen, um sicherzustellen, dass ein solcher Bonusbetrag an C2FO zurückerstattet wird.
    • Bonus-Fehlberechnungen. Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten, sicherzustellen, dass verdiente Boni ordnungsgemäß gemäß dieses Vertrags anfallen und gutgeschrieben werden. Falls der Lieferant der Meinung ist, dass er Anspruch auf einen Bonus hatte, der ihm oder in seinem Namen nicht ordnungsgemäß gutgeschrieben wurde, kann C2FO verlangen, dass der Lieferant zum Untermauern dieser Behauptung Nachweise erbringt, die für C2FO zufriedenstellend sind. Der Lieferant muss für einen nicht ordnungsgemäß gutgeschriebenen Bonus innerhalb von sechzig (60) Tagen ab dem Datum, an dem die Gutschrift erfolgte oder nach Meinung des Lieferanten hätte erfolgen sollen, jedoch nicht erfolgte, seinen Anspruch geltend machen. Falls der Lieferant innerhalb von sechzig (60) Tagen keinen Anspruch geltend macht, gelten die verdienten Boni als korrekt und der Lieferant hat auf jeden Anspruch auf eine Korrektur verzichtet. C2FO behält sich das Recht vor (ist aber nicht dazu verpflichtet), ungenaue Boni zu korrigieren und Boni nach alleinigem Ermessen von C2FO anzupassen. Falls C2FO eine Bonuserstattung, auf die der Lieferant einen Anspruch hatte, nicht gutschreibt oder unrechtgemäß verweigert, besteht das ausschließliche Rechtsmittel des Lieferanten in der Ausstellung der unrechtgemäß verweigerten Bonuserstattung, falls verfügbar, oder einer anderen Ersatzleistung, die C2FO nach eigenem Ermessen festlegen kann.
    • Alle Beträge, die im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm an den Lieferanten gezahlt werden, verstehen sich ausschließlich aller anwendbaren Quellen-, Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Mehrwertsteuer- oder sonstigen Steuern. Der Lieferant nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant für die Ermittlung, Zahlung, Einbehaltung, Einreichung und Meldung aller Steuern, Abgaben und anderer behördlicher Veranlagungen für die Tätigkeit des Lieferanten im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm verantwortlich ist. C2FO ist nicht dafür verantwortlich, festzustellen, ob der Lieferant Steuern im Zusammenhang mit der Teilnahme des Lieferanten an dem Bonusprogramm oder dessen Nutzung schuldet, oder für die Erhebung, Meldung oder Abführung von Steuern, die sich aus der Teilnahme des Lieferanten an dem Bonusprogramm oder dessen Nutzung ergeben, mit Ausnahme der eigenen Einkommenssteuern von C2FO.
    • Zusätzliche Bedingungen des Bonusprogramms. Der Lieferant hat keine Rechte oder sonstige erworbenen Rechte an aufgelaufenen Boni, bis sie auf dem Kartenkonto des Lieferanten eingegangen sind. Boni dürfen nicht an eine andere Partei übertragen oder abgetreten werden und jeder diesbezügliche Versuch ist ungültig und rechtsunwirksam. Der Verkauf oder Tausch von Boni, außer durch C2FO, ist ausdrücklich untersagt. Der Lieferant kann von der Teilnahme am Bonusprogramm ausgeschlossen werden und die aufgelaufenen Boni des Lieferanten können verfallen, wenn der Lieferant zu irgendeinem Zeitpunkt gegen diesen Vertrag oder gegen geltendes Recht verstößt oder die Karte des Lieferanten oder einen Teil des Service missbraucht.

C2FO kann ohne vorherige Ankündigung oder Haftung gegenüber dem Lieferanten das Bonusprogramm einstellen oder durch Hinzufügen oder Entfernen von Funktionen oder Funktionalitäten ändern, auch wenn sich diese Änderungen auf die dem Lieferanten gewährten Boni auswirken können. C2FO kann das Sammeln und Einlösen von Boni einschränken, auch durch Obergrenzen, Gebühren und Verfallen. C2FO kann auch die Bedingungen des Bonusprogramms vorbehaltlich des geltenden Rechts ab und zu nach eigenem Ermessen überarbeiten.

5.         SCHUTZRECHTE

  • Besitzrecht an der Technologie. Alle Rechte an geistigem Eigentum mit Bezug auf C2FO, die Software, die Marktstatistiken und den Service (als Ganzes oder in Teilen) sind und verbleiben im ausschließlichen Besitz von C2FO und seinen Drittlizenzgebern. Der Lieferant darf weder im eigenen Namen noch im Namen von Dritten die geistigen Eigentumsrechte von C2FO verletzen.
  • Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass C2FO Transaktionsinformationen zum Erstellen von Marktstatistiken verwenden kann.
  • Besitzrecht am Inhalt. Sämtliche Besitzrechte, Rechte und Anteile an sämtlichem Inhalt, der C2FO im Rahmen der Bereitstellung des Service unterbreitet wird, verbleiben im Besitz des jeweiligen Lieferanten oder eines dritten Eigentümers. Falls der Inhalt ganz oder teilweise zum Gegenstand eines tatsächlichen oder angedrohten Rechtsstreits werden sollte oder falls C2FO der Meinung ist, dass ein derartiger Inhalt die geistigen Eigentumsrechte oder geltendes Recht eines Dritten verletzt, ist C2FO umgehend berechtigt, den derartigen Inhalt zu entfernen, ohne sich dadurch in irgendeiner Weise dem Lieferanten gegenüber haftbar zu machen. Sämtliche Besitzrechte, Rechte und Anteile an Inhalten, deren Lizenz C2FO von Drittlizenzgebern erteilt wurde und die im Rahmen der Bereitstellung des Service verwendet werden (falls zutreffend), verbleiben ausschließliches Eigentum von C2FO oder seinen Drittlizenzgebern.
  • Vorschläge. C2FO besitzt eine gebührenfreie, weltweite, unbefristete und unwiderrufliche Lizenz, sämtliche vom Lieferanten oder seinen befugten Benutzern eingereichten Vorschläge, Ideen, Verbesserungsanfragen, Feedback, Empfehlungen und andere Informationen zum Service in den Service zu integrieren.
  • Erteilung einer Lizenz an C2FO durch den Lieferanten. Hiermit erteilt der Lieferant C2FO eine beschränkte, nicht übertragbare Lizenz, während der Vertragslaufzeit den Namen, die Logos und Marken des Lieferanten zu Werbe- und Marketingzwecken zu verwenden, um den Lieferanten damit als Benutzer der Website und des Service auszuweisen. Hierzu zählen auch Marketingmaterialien, Werbeanzeigen, Kundenlisten, Pressemitteilungen, Präsentationen und Publikationen. C2FO kann auch den Namen, die Logos und Marken des Lieferanten wie z. B. die Namen und Kontaktinformationen der Ansprechpartner des Lieferanten den Kunden von C2FO und anderen Dritten, mit denen C2FO eine Geschäftsbeziehung unterhält, zur Verfügung stellen, um die Akzeptanz des Service durch Käufer und Lieferanten zu erweitern. Für jede andere Verwendung von Namen, Logos und Marken des Lieferanten muss C2FO zuvor das schriftliche Einverständnis des Lieferanten einholen. Ein derartiges Einverständnis darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass keine Zustimmung des Lieferanten erforderlich ist, wenn die Verwendung der Informationen des Lieferanten mit diesem Vertrag oder der C2FO-Datenschutzrichtlinie übereinstimmt.

6.         VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

  • Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Jede Partei muss die vertraulichen Informationen der anderen Partei streng vertraulich behandeln (d. h., Informationen werden nur insoweit erforderlich bereitgestellt) und darf derartige vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergeben. Beide Parteien erklären sich damit einverstanden: (i) die vertraulichen Informationen nur für die Zwecke dieses Vertrags und wie ausdrücklich durch diesen Vertrag zugelassen zu verwenden, (ii) keine Kopien der vertraulichen Informationen anzufertigen und die vertraulichen Informationen nicht vollständig oder teilweise zu speichern, sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag zugelassen, (iii) keine vertraulichen Informationen, wie beispielsweise schutzrechtliche Hinweistexte oder Vermerke (der offenlegenden Partei oder eines Dritten), die in oder auf dem Original aufgeführt sind, oder andere Informationen, die von der offenlegenden Partei auf gebührliche Weise als vertraulich bezeichnet werden, zu reproduzieren oder Kopien davon aufzubewahren und (iv) diesen Vertrag als vertrauliche Informationen zu behandeln. Die Partei, die die Informationen erhält, muss die offenlegende Partei schriftlich über jede bekannte unbefugte Verwendung, jeden unbefugten Besitz und jede unbefugte Offenlegung benachrichtigen. Die offenlegende Partei verfügt über das alleinige Recht (ist jedoch nicht verpflichtet), rechtliche oder sonstige Schritte aufgrund einer unbefugten Verwendung, eines unbefugten Besitzes oder einer unbefugten Offenlegung vertraulicher Informationen der offenlegenden Partei einzuleiten, und die Partei, die die Informationen erhält, ist verpflichtet, die offenlegende Partei bei ihren diesbezüglichen Bemühungen zu unterstützen.
  • Ungeachtet sonstiger Abschnitte in diesem Vertrag erklären sich die Parteien damit einverstanden, dass die nicht gegen diesen Vertrag verstoßende Partei zu einer angemessenen Schadenersatzforderung berechtigt ist, um ihre Interessen zu schützen. Die den Parteien zur Verfügung stehenden Rechtsmittel werden durch die hier aufgeführten Regelungen in keiner Weise eingeschränkt.
  • Offenlegung gegenüber Behörden. Falls die Partei, die die Informationen erhält, aufgrund eines Gerichtsbeschlusses, einer Vorladung oder eines ähnlichen juristischen Verfahrens („erzwungene Offenlegung“) von einer Behörde gesetzlich dazu verpflichtet wird, vertrauliche Informationen offenzulegen, muss diese Partei die andere Partei umgehend schriftlich davon unterrichten. Die Partei, die die Informationen erhält, muss die offenlegende Partei in angemessenem Umfang in ihren Bemühungen unterstützen, die erzwungene Offenlegung zu unterdrücken, zu modifizieren oder anzufechten, und die offenlegende Partei darf die Informationen lediglich im gesetzlich verpflichtenden Umfang offenlegen. Ungeachtet hier aufgeführter anderslautender Aussagen handelt es sich bei einer erzwungenen Offenlegung nicht um einen Vertragsbruch im Sinne des obigen Abschnitts 6.1.
  • In dem Umfang, in dem C2FO aufgrund der Bereitstellung des Service personenbezogene Daten verarbeitet, erklärt sich der Lieferant damit einverstanden, dass C2FO diesbezüglich als Datenverarbeiter handelt und dass der Lieferant hinsichtlich dieser personenbezogenen Daten als Datencontroller gilt. Für derartige personenbezogene Daten gilt Folgendes: (i) C2FO verarbeitet derartige personenbezogene Daten ausschließlich zur Bereitstellung des Service in Übereinstimmung mit den Bestimmungen dieses Vertrags sowie den rechtmäßigen schriftlichen Anweisungen, die C2FO in angemessenen Zeitabständen vom Lieferanten erhält, und (ii) der Lieferant verfügt über angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor einer unbefugten oder unrechtmäßigen Verarbeitung derartiger personenbezogener Daten und vor versehentlichem Verlust, versehentlicher Zerstörung oder Beschädigung derartiger personenbezogener Daten. Für die Zwecke dieses Vertrags haben die Begriffe „Personenbezogene Daten“, „Datenverarbeiter“ und „Datencontroller“ die im Datenschutzgesetz von 1998 festgelegte Bedeutung.
  • Datenübertragungen über internationale Grenzen. C2FO und der Lieferant erklären sich damit einverstanden, dass alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Bereitstellung des Service verarbeitet werden, von einem Partnerunternehmen von C2FO in den USA gehostet oder gespeichert werden. C2FO versichert hinsichtlich derartiger personenbezogener Daten, dass entsprechende Maßnahmen durchgeführt wurden, um den geltenden Datenschutzgesetzen in Bezug auf derartige personenbezogene Daten nachzukommen.

7.         LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG.

  • Dieser Vertrag wird an dem Tag wirksam, an dem sich der Lieferant oder ein befugter Benutzer erstmalig für die Website registriert und sich mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden erklärt. Die Vertragsgültigkeit besteht so lange, wie C2FO den Service für den Lieferanten bereitstellt.
  • Außerordentliche Kündigung. C2FO kann den Vertrag kündigen, falls (a)(i) der Lieferant seine Verpflichtungen gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen und Gewährleistungen dieses Vertrags nicht erfüllt, (ii) eine derartige Nichterfüllung nicht innerhalb von drei (3) Geschäftstagen behoben wird, nachdem der Lieferant über die Nichterfüllung benachrichtigt wurde, oder (b) der Lieferant seine Geschäftsaktivitäten einstellt oder aussetzt, in Konkurs geht, schriftlich bekannt gibt, dass er nicht in der Lage ist, fällig werdende Verbindlichkeiten zu begleichen, eine Abtretung zugunsten seiner Gläubiger vornimmt oder er der direkten Kontrolle eines Treuhänders, Konkursverwalters oder einer ähnlichen Behörde unterstellt wird oder ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren nach geltendem Recht gegen ihn eingeleitet wird.
  • Ordentliche Kündigung. Jede Partei kann diesen Vertrag zu jedem beliebigen Zeitpunkt und aus jedem beliebigen Grund nach eigenem Ermessen kündigen, indem die Partei die andere Partei davon mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich in Kenntnis setzt.
  • Wirksamkeit der Kündigung. Nach einer Vertragskündigung im Einklang mit den hier aufgeführten Geschäftsbedingungen kann C2FO umgehend den Zugang zum und die Nutzung des Service durch den Lieferanten einstellen. Der Lieferant muss die Nutzung des Service umgehend einstellen und sämtliche vertraulichen Informationen vernichten, die er von C2FO erhalten hat. Für einen Zeitraum von mindestens sieben (7) Jahren nach der Kündigung kann C2FO eine (1) Kopie aller Restdaten für Archivierungs-, Prozess-, Behörden-, Finanz- und Auditverfolgungszwecke in Übereinstimmung mit den üblichen Datensicherheits-, Audit- und Buchhaltungspraktiken aufbewahren. C2FO ist nicht verpflichtet, Datensätze in Sicherungs- oder Archivierungssystemen, die im normalen Geschäftsverlauf aufbewahrt werden, nachweislich zu löschen oder zu bereinigen.
  • Ungeachtet einer Kündigung dieses Vertrags behalten die Abschnitte 6.1- 6.3 („Vertraulichkeit“) für einen Zeitraum von (5) Jahren ihre Gültigkeit, der Abschnitt 8.4 („Mitarbeiter-Anwerbung“) behält für einen Zeitraum von einem (1) Jahr seine Gültigkeit, die Abschnitte 3.8 („Freistellung“), 5 („Schutzrechte“), 8 („Haftungsausschluss, Gewährleistung, Haftungsbeschränkung“) und 9.6 („Geltendes Recht“) behalten nach Vertragskündigung auf unbeschränkte Zeit ihre Gültigkeit. Alle anderen hierin gewährten Rechte erlöschen mit der Kündigung.

8.         HAFTUNGSAUSSCHLUSS, GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG.

  • Bis zum maximal gesetzlich zulässigen Umfang und sofern nicht unmissverständlich und ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden die Service-Lieferanten-Leistungen dem Lieferanten ohne Mängelgewähr bereitgestellt, und C2FO schließt ausdrücklich sämtliche impliziten Gewährleistungen, Bedingungen und Zusicherungen aus (dies gilt auch für die Qualität, die Eignung und die Zweckmäßigkeit für bestimmte Zwecke), die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen oder die sich daraus ergeben. C2FO schließt ausdrücklich jede Haftung für Zusicherungen, Bedingungen und Gewährleistungen aus, dass der Zugriff oder die Verwendung des Service fehlerfrei, sicher und unterbrechungsfrei erfolgen kann oder dass die Informationen oder der Inhalt korrekt sind oder termingerecht bereitgestellt werden.
  • Gewährleistung des Lieferanten. Der Lieferant versichert und garantiert, dass (i) seine befugten Benutzer berechtigt sind, im Namen des Lieferanten zu handeln und (ii) dass keine hierunter vom Lieferanten an C2FO übergebenen Transaktionsinformationen oder anderen Materialien (A) irgendwelche Rechte verletzen, einschließlich der Rechte an geistigem Eigentum Dritter, (B) irgendwelche geltenden Gesetze, Statuten, Anordnungen oder Bestimmungen verletzen oder (C) Viren, Trojaner, Würmer, Zeitbomben, Cancel-Bots oder ähnliche gefährdende oder schädliche Programmroutinen enthalten. Der Lieferant garantiert, dass (i) er ordnungsgemäß organisiert ist, rechtmäßig existiert und in gutem Einvernehmen mit geltendem Gesetz handelt, (ii) über die Vollmacht und Befugnis verfügt, unter diesem Vertrag zu handeln, zu liefern und Leistungen zu erbringen, und (iii) dass es sich bei diesem Vertrag um eine gültige und rechtsverbindliche Vereinbarung handelt, die im Einklang mit diesen Geschäftsbedingungen vollstreckbar ist.
  • HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. C2FO (ODER DIE AUFTRAGNEHMER VON C2FO) ÜBERNEHMEN, BIS ZUM MAXIMAL GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG, KEINERLEI HAFTUNG FÜR GEWINN- ODER UMSATZEINBUSSEN, DEN VERLUST VON GESCHÄFTEN, ENTGANGENE KOSTENEINSPARUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, GESCHÄFTSUNTERBRECHUNGEN, DATENVERLUST ODER DIE BESCHAFFUNGSKOSTEN FÜR ERSATZGÜTER, -TECHNOLOGIEN ODER -SERVICES, ABSICHERUNGSKOSTEN, SCHADENERSATZFORDERUNGEN ODER ENTSCHÄDIGUNGEN ODER FÜR DIREKTE ODER INDIREKTE, SPEZIELLE, ZUFÄLLIGE ODER FOLGESCHÄDEN JEGLICHER ART IM ZUSAMMENHANG MIT ODER RESULTIEREND AUS DER BEREITSTELLUNG, LEISTUNG ODER NUTZUNG DES SERVICE ODER DER LIEFERANTEN-SERVICES, UNABHÄNGIG DAVON, OB ES SICH DABEI UM EINEN VERMEINTLICHEN VERTRAGSBRUCH ODER UM EINE UNERLAUBTE HANDLUNG, EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, HANDELT. DIES GILT AUCH DANN, WENN DER LIEFERANT ÜBER DIE MÖGLICHKEIT DERARTIGER SCHÄDEN INFORMIERT WURDE. DES WEITEREN SIND C2FO (UND DIE AUFTRAGNEHMER VON C2FO) NICHT HAFTBAR FÜR SCHÄDEN, DIE DURCH DIE VERZÖGERTE AUSLIEFERUNG ODER BEREITSTELLUNG DES SERVICE ODER DER LIEFERANTEN-SERVICES VERURSACHT WERDEN. DIE GESAMTHAFTUNG VON C2FO, SEI ES AUFGRUND VON VERTRAG ODER UNERLAUBTEM HANDELN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER VERLETZUNG EINER GESETZLICHEN VERPFLICHTUNG), IRREFÜHRUNG, RÜCKERSTATTUNG ODER ANDERWEITIG, DIE SICH AUS DEM UMFANG ODER DEM BEABSICHTIGTEN UMFANG DIESES VERTRAGS ERGIBT, ÜBERSTEIGT UNTER KEINEN UMSTÄNDEN DIE GEBÜHREN, DIE LAUT DIESEM VERTRAG WÄHREND DER LETZTEN SECHS (6) MONATE VOR DEM AUFTRETEN DER VERTRAGSVERLETZUNG ODER DES VORFALLS, DER ANGEBLICH DEN SCHADEN VERURSACHT HAT, TATSÄCHLICH VOM LIEFERANTEN AN C2FO GEZAHLT WURDEN, UND BETRÄGT IM HÖCHSTFALL 100,00 US-DOLLAR.
  • Die Haftung von C2FO bei einem Todes- oder Verletzungsfall, der durch Fahrlässigkeit, Betrug oder Irreführung mit betrügerischer Absicht von C2FO verursacht wurde, wird durch keine der Bestimmungen in diesem Vertrag eingeschränkt.

9.         ALLGEMEINES

  • Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, dass: (i) er C2FO alle in seinem Besitz befindlichen Informationen in Bezug auf einen befugten Benutzer, der eine sanktionierte Person sein kann, zur Verfügung stellt; (ii) wenn C2FO nach seinem wirtschaftlich vertretbaren Ermessen feststellt, dass ein befugter Benutzer eine sanktionierte Person ist, C2FO die sanktionierte Person als befugten Benutzer deaktivieren kann; (iii) der Lieferant alle einschlägigen Gesetze und Vorschriften, Gesetze zur Bekämpfung von Bestechung/Korruption, zur Bekämpfung von Geldwäsche steuerlichen Meldepflichten einhält; (iv) wenn der Lieferant als sanktionierte Person aufgeführt ist, wird der Lieferant C2FO davon in Kenntnis setzen und (v) wenn C2FO nach seinem wirtschaftlich vertretbaren Ermessen feststellt, dass der Lieferant eine sanktionierte Person ist, kann C2FO den Lieferanten deaktivieren, und es werden keine weiteren Rechnungen für den Lieferanten an den Service übermittelt.
  • Alle erforderlichen oder zulässigen Mitteilungen gemäß den Geschäftsbedingungen dieses Vertrags können persönlich, per Fax, per Nachtkurier, per Sendung erster Klasse oder per Einschreiben mit im Voraus bezahltem Porto übermittelt werden. (i) Mitteilungen an den Lieferanten erfolgen an die vom Lieferanten während des Anmeldeverfahrens angegebene Adresse; (ii) Mitteilungen an C2FO: Zu Händen: C2FO – Legal Notices, 2020 West 89th Street, Suite 200, Leawood, Kansas 66206, USA. Alle derartigen Mitteilungen gelten mit dem Empfang als übergeben.
  • Rechte von Drittparteien. Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag angegeben, überträgt dieser Vertrag keinerlei Rechte an eine andere Person, bei der es sich nicht um eine Vertragspartei handelt.
  • Abtretung und Unterverträge. Der Lieferant darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von C2FO weder diesen Vertrag noch irgendwelche Rechte aus diesem Vertrag abtreten oder anderweitig ganz oder teilweise übertragen, egal ob freiwillig oder kraft Gesetzes. Vorbehaltlich des Vorgenannten ist dieser Vertrag für die Parteien verbindlich und wird zum Nutzen der Parteien und ihrer jeweiligen Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger geschlossen. Ungeachtet anders lautender Bestimmungen ist C2FO berechtigt, sämtliche Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags an Dritte abzutreten.
  • Geltendes Recht Dieser Vertrag und alle Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus dem Vertrag, seinem Gegenstand oder seiner Entstehung (einschließlich nicht vertragsbedingter Rechtsstreitigkeiten oder Ansprüche) ergeben oder die damit in Zusammenhang stehen, unterliegen dem Recht des Bundesstaates Delaware (USA), ungeachtet der Grundsätze zur Handhabung von Gesetzeskonflikten.
  • Schiedsverfahren. Wenn ein Streitfall im Zusammenhang mit diesem Vertrag entsteht, wird der Streitfall durch ein Schiedsverfahren gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer („Schiedsgerichtsordnung“) von drei (3) Schiedsrichtern beigelegt, die gemäß der Schiedsgerichtsordnung ohne Rückgriff auf die ordentlichen Gerichte ernannt werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Partei ohne Verzicht auf andere, ihr zur Verfügung stehende Rechte oder Rechtsmittel, bis zum Abschluss des Schiedsverfahrens einen einstweiligen oder vorläufigen Rechtsschutz bei einem zuständigen Gericht beantragen, der zum Schutz der Rechte oder des Eigentums der antragstellenden Partei erforderlich ist. Sobald die Schiedsgerichtsverhandlung begonnen hat, tagt sie während der üblichen Geschäftszeiten an jedem folgenden Geschäftstag bis zu ihrem Abschluss. Jede Partei trägt ihre eigenen Schiedskosten wie z. B. Anwaltsgebühren und Honorare, Kosten und Auslagen, die während des Schiedsverfahrens entstehen. Bei allen Klagen oder Verfahren zur Durchsetzung von Rechten aus diesem Vertrag ist die obsiegende Partei berechtigt, Kosten und angemessene Anwaltsgebühren von der anderen Partei erstattet zu bekommen. Jede Partei stimmt der hierin vorgesehenen persönlichen und sachlichen Zuständigkeit des Schiedsverfahrens zu und verzichtet auf jede Verteidigung, die auf dem Prinzip des Forum non conveniens oder dem Fehlen einer persönlichen oder sachlichen Zuständigkeit beruht. Die Parteien vereinbaren, dass das Schiedsverfahren, der Schiedsspruch und seine Bedingungen sowie die schriftliche Stellungnahme des Schiedsrichters vertraulich sind und bleiben.

9.76.1 Schiedsstelle. Wenn der Lieferant in den Vereinigten Staaten oder Kanada organisiert ist, dort wohnt oder eine Niederlassung hat, befindet sich der juristische Sitz und der Gerichtsstand („Gerichtsstand“) des Schlichtungsverfahrens und eines eventuellen Schiedsverfahrens gemäß den Regeln in Kansas City, Kansas, USA. Wenn der Lieferant in Indien organisiert ist, dort wohnt oder eine Niederlassung hat, befindet sich der juristische Sitz und der Gerichtsstand des Schlichtungsverfahrens und eines eventuellen Schiedsverfahrens gemäß den Regeln in Delhi. Wenn der Lieferant nicht in den Vereinigten Staaten, Kanada oder Indien organisiert ist, dort nicht wohnt und keine Niederlassung hat, befindet sich der Ort des Schlichtungsverfahrens und eines eventuellen Schiedsverfahrens nach Ermessen des Lieferanten gemäß den Regeln in London, im Vereinigten Königreich oder in der Republik Singapur.

9.6.2 Rechtsmittel im Rahmen des Schiedsverfahrens. Der Schiedsspruch und alle Anordnungen der Schiedsrichter sind für alle am Schiedsverfahren beteiligten Parteien endgültig und bindend und die Entscheidung kann von einem zuständigen Gericht bestätigt werden. Die Schiedsrichter sind nicht befugt, nicht-monetäre oder billigkeitsrechtliche Rechtsbehelfe jeglicher Art zu gewähren oder einen Schiedsspruch zu fällen oder einen Rechtsbehelf anzuordnen, der (i) mit diesem Vertrag unvereinbar ist oder (ii) nicht von einem Gericht in derselben Gerichtsbarkeit erlassen oder verhängt werden konnte. Der Schiedsrichter ist nicht befugt, irgendeine Form von repräsentativen oder Sammelverfahren durchzuführen, darf nicht mehr als die Ansprüche einer Person konsolidieren und ist auf die Beilegung einzelner Streitigkeiten beschränkt. Eine Offenlegung ist im Zusammenhang mit dem Schiedsverfahren nur in dem Umfang zulässig, den das Schlichtungsgremium gegebenenfalls ausdrücklich genehmigt hat, wenn die Partei, die die Offenlegung beantragt, einen angemessenen Bedarf nachweisen kann. Mit Ausnahme der Verletzung der Eigentumsrechte von C2FO kann keine der Parteien mehr als ein (1) Jahr nach Eintritt des Klagegrundes Klage erheben, unabhängig von der Form, die sich aus diesem Vertrag ergibt.

  • Unabhängige Auftragnehmer. Bei der durch diesen Vertrag zwischen C2FO und dem Lieferanten geschaffenen Beziehung handelt es sich um eine Beziehung unabhängiger Auftragnehmer, und nichts in diesem Vertrag darf dahingehend ausgelegt werden, dass eine der Parteien die Vollmacht erhält, die täglichen Aktivitäten der anderen Partei zu leiten oder zu kontrollieren, oder die Parteien als Partner, Gemeinschaftsunternehmen, Miteigentümer oder anderweitig als Teilnehmer an einem gemeinschaftlichen oder gemeinsamen Unternehmen darzustellen.
  • Geschäftsbedingungen. Dieser Vertrag kann von C2FO ohne vorherige Ankündigung geändert werden, und der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, bei jedem Zugriff des Lieferanten auf die Services den Vertrag in seiner jeweils geltenden Form einzuhalten. Der überarbeitete Vertrag tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft.
  • Falls eine der Bestimmungen in diesem Vertrag im Widerspruch zu geltendem Recht stehen sollte oder falls irgendwelche der Bestimmungen von einem zulässigen Gericht als null und nichtig oder anderweitig als ungültig erachtet werden: (i) ist diese Bestimmung so neu zu formulieren, dass sie den ursprünglichen Absichten der Parteien in Übereinstimmung mit geltendem Recht so nahe wie möglich kommt, und (ii) die übrigen Bedingungen, Bestimmungen, Verpflichtungen und Einschränkungen bleiben uneingeschränkt in Kraft. Sollte eine Partei der Durchsetzung einer dieser Bestimmungen in diesem Vertrag zu irgendeinem Zeitpunkt nicht nachkommen, gilt dies nicht als Verzicht der Parteien auf die spätere Durchsetzung dieser Bestimmungen.

Mit Ausnahme von Zahlungsverpflichtungen gilt die Nichterfüllung einer vertraglichen Verpflichtung durch eine der Parteien als entschuldigt, wenn die Nichterfüllung durch höhere Gewalt bedingt ist. Die Überschriften dienen lediglich der besseren Übersicht und sind nicht Bestandteil dieses Vertrags. Der Lieferant bestätigt, dass er die in diesem Vertrag dargelegten allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und dass er sämtliche Geschäftsbedingungen versteht und als verbindlich anerkennt. Keiner der Mitarbeiter, Bevollmächtigten, Vertreter oder Partner von C2FO ist berechtigt, C2FO zu irgendwelchen Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich des Service zu verpflichten. Schriftliche Zusicherungen oder Gewährleistungen, die nicht in diesem Vertrag aufgeführt sind, sind nicht durchsetzbar.

  • Dieser Vertrag wird in englischer Sprache abgeschlossen.

Jede aus irgendeinem Grund angefertigte Übersetzung gilt als unverbindliches Entgegenkommen ohne rechtliche Auswirkungen, und die englischsprachige Version dieses Vertrags ist rechtsgültig. Sämtliche Kommunikation im Hinblick auf diesen Vertrag erfolgt in englischer Sprache. Alle im Rahmen dieses Vertrags erhobenen Klagen sowie Schlichtungs- und Schiedsverfahren sind in englischer Sprache durchzuführen und alle Dokumente, mit Ausnahme von Beweismitteln Dritter, die den Schiedsrichtern vorgelegt oder zur Unterstützung einer der Parteien verwendet werden, sind in englischer Sprache zu verfassen. Ungeachtet der allgemeinen Regelungen in diesem Abschnitt 8.11 bestätigen beide Parteien: (i) keine Ansprüche geltend zu machen, die auf einer Übersetzung oder einer Diskrepanz oder einer vermeintlichen Diskrepanz zwischen einer solchen Übersetzung und dieser englischsprachigen Version des Vertrags beruhen, und (ii) eine solche Übersetzung nicht zur Interpretation dieses Vertrags zu verwenden.

  • Zusätzliche besondere Geschäftsbedingungen.
    • Wenn Sie ein Kunde von Cass Information Systems, lnc. sind, gilt für Ihren Vertrag Folgendes:

Für den Fall, dass der Käufer eine beschleunigte Zahlung an den Lieferanten für eine nicht beanstandete Rechnung leistet, die im Rahmen des Service als berechtigt angezeigt wird („Rechnung“), und der jeweilige Lieferant („Lieferant“) anschließend die Zahlung der Rechnung bestreitet oder der Lieferant dem Käufer diese Zahlung aus irgendeinem Grund, einschließlich eines Konkurses, nicht erstattet (eine „ungültige Zahlung“), erklärt sich der Lieferant bereit, (a) die ungültige Zahlung auf Verlangen an den Käufer zurückzuzahlen und (b) zur Erleichterung einer solchen Rückzahlung nach Wahl des Käufers kann der Käufer entweder (i) die ungültige Zahlung zur Begleichung einer oder mehrerer anderer Rechnungen des Lieferanten verwenden (die sich auf den von der ungültigen Zahlung betroffenen Lieferanten beziehen können oder nicht), oder (ii) den Betrag der ungültigen Zahlung direkt von dem Konto des Lieferanten abheben (per Lastschriftmandat oder anderweitig), auf das sie eingezahlt wurde (in diesem Fall erstattet der Lieferant dem Käufer den Betrag der ungültigen Zahlung innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt der Anfrage des Käufers direkt zurück, soweit er nicht direkt vom Konto des Lieferanten eingezogen wurde). In jedem Fall gilt das Rückforderungsrecht des Lieferanten im Zusammenhang mit der ungültigen Zahlung nur gegenüber dem Verkäufer und nicht gegenüber dem Käufer.

Im Folgenden werden die dem Käufer gemäß den Unterabschnitten (i) und (ii) zur Verfügung stehenden Rückforderungsmethoden als „Rückforderungsmethoden“ bezeichnet.

 Der Lieferant hat dem Käufer auf Verlangen unverzüglich die vom Käufer an den Lieferanten gezahlten Beträge für Rechnungen, die der Lieferant an einen Dritten abgetreten hat, zu erstatten, sei es durch erneute Verwendung einer früheren Zahlung, durch Verrechnung mit späteren Rechnungen oder durch direkte Zahlung. Im Falle einer Abtretung von Lieferantenrechnungen an einen Dritten stellt der Lieferant den Käufer und seine verbundenen Unternehmen von allen Verlusten, Schäden, Verbindlichkeiten, Ansprüchen oder Kosten (wie z. B. Anwaltskosten und -gebühren) frei, die sich aus der Zahlung einer abgetretenen Rechnung durch den Käufer an den Lieferanten ergeben (zusammen „Abtretungsverluste“).

  • Wenn Sie ein Lieferant der Telefónica-Gruppe sind, wird in Abschnitt 3.2 Ihres Vertrags Folgendes als zweiter Satz eingefügt:

Um Zweifel auszuschließen, gilt der Rabatt ausschließlich für die damit verbundenen unbeanstandeten Rechnungen und hat keine Auswirkungen auf andere Verpflichtungen zwischen dem Lieferanten und dem Käufer oder zwischen dem Lieferanten und einem verbundenen Unternehmen des Käufers.

9.12          Zusätzliche besondere Geschäftsbedingungen für Indien.

  • Das Folgende gilt für Ihren Vertrag, wenn Ihr Kunde mit einer indischen Tochtergesellschaft von C2FO unter Vertrag steht oder wenn Sie sich in Indien befinden.
  • In Artikel 1 wird eine neue Definition für „Geldgeber“ wie folgt hinzugefügt: „Geldgeber“ bezeichnet ein Finanzinstitut oder ein anderes Unternehmen (mit Ausnahme des betreffenden Käufers), das seine Annahme eines Antrags auf eine beschleunigte Zahlung mitteilt, die jeweils durch den Service ermöglicht wird.
  • In Artikel 3 wird folgender neuer Abschnitt 3.9 eingefügt: 9 Zahlstellenvereinbarung. Ein Käufer kann ab und zu eine Zahlstellenvereinbarung oder ähnliche Dienstleistungsvereinbarungen („Zahlstellenvereinbarungen“) zwischen dem Käufer und einem Geldgeber verwenden. Um diese Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, erteilt der Lieferant dem Käufer seine Zustimmung zur Erfüllung der vom Geldgeber im Namen des Lieferanten geforderten Formalitäten und leitet die Dokumente in bestimmten Zeitabständen an den Geldgeber weiter, um seine Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abzuzinsen und den Nettoerlös (abzüglich des vom Lieferanten angebotenen Rabatts) auf sein Bankkonto zu überweisen. Im Austausch für den vom Lieferanten im Service angebotenen Rabatt kann der Geldgeber im Auftrag des Käufers den Nettorechnungsbetrag nach Abzug des genannten Rabatts an den Lieferanten im Voraus bezahlen. Der Lieferant bestätigt, dass er bei Rechnungen, bei denen er über den Service einen Rabatt angeboten hat, alleiniger rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der Forderungen ist, die den dem Käufer bereitgestellten Waren und Dienstleistungen entsprechen, und der Lieferant ist auch damit einverstanden, dass er keine Rechte oder Pflichten im Zusammenhang mit diesen Forderungen ohne vorherige Zustimmung des Käufers an Dritte abtreten oder übertragen wird. Der Lieferant erklärt sich damit einverstanden, diese Zahlung des Geldgebers über die Zahlstellenvereinbarung als vollständige und endgültige Begleichung der genannten Rechnung zu akzeptieren und verzichtet auf den Rabattbetrag auf der Rechnung, als ob die Zahlung vom Käufer mit der in Abschnitt 3.2 oben dargelegten Wirkung geleistet worden wäre. Der Lieferant erkennt auch an, dass solche Zahlstellenvereinbarungen andere Vereinbarungen zwischen dem Käufer und dem Geldgeber beinhalten können, solange der Lieferant die vereinbarte Zahlung in Höhe des Rechnungsbetrags abzüglich des angebotenen Rabatts erhält.
  • In Artikel 5 wird folgender neuer Abschnitt 5.6 eingefügt:

5.6 Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen erkennt der Lieferant an und akzeptiert, dass zum Zwecke der Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Zahlstellenvereinbarungen durch den Lieferanten alle seine Informationen, wie z. B. vertrauliche Informationen, Inhalte, Transaktionsinformationen, Restdaten, Erklärungen, Daten usw., von C2FO an den Käufer und den Geldgeber weitergegeben werden und der Lieferant hiermit seine Zustimmung zur Weitergabe aller seiner Informationen wie z. B. vertrauliche Informationen, Inhalte, Transaktionsinformationen, Restdaten, Erklärungen, Daten usw. an den Käufer und den Geldgeber erteilt.